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EU-Vermittlerrichtlinie

Die EU-Vermittlerrichtlinie wurde zum 22.05.2007 in deutsches Recht umgesetzt.
Damit ist eine einheitlichen Regulierung des deutschen Vermittlermarktes gewährleistet.

Dies bedeutet, dass eine Informationspflicht, das ein Beratungsprotokoll und eine Dokumentationspflicht angewendet werden muss.

Betroffen sind alle unabhängigen Versicherungsvermittler.

Wir stehen Ihnen mit Rat und Tat bei der Gewerbeanmeldung und der Erfüllung der einzelnen Voraussetzungen zur Seite.

Zusätzlich stellen wir ihnen eine Software zur Unterstützung der Erstellung der erforderlichen Dokumentationen zur Verfügung.